Große Steuerreformen gab es im Jahr 2014 keine, aber immerhin einige Steuergesetznovellen. Das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014) ist zwar 43 Seiten lang, die Änderungen sind aber in erster Linie Klarstellungen und kleinere Anpassungen.
Am 18. November 2014 wurde das Gesetz als Regierungsvorlage beschlossen und wird nun im Parlament behandelt. Änderungen sind daher noch möglich.
Das Ziel des 2. AbgÄG war vor allem die Bekämpfung der Abgabenkriminalität, die Entlastung der Behörden und Verwaltungsgerichte und die Förderung der Gesundheitspolitik. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches zur Verstärkung der unionsweiten Kriminalitätsbekämpfung
- Klarstellung rechtlicher Konsequenzen für das Panschen von Mineralöl durch nichtgewerbliche Täter
- „Große“ Arbeitsgemeinschaften haben einen einheitlichen Betrieb und unterliegen einem Feststellungsverfahren (ab Auftragsgesamtentgelt über 700.000 €)
- Unternehmen können für die Abwicklung der Umsatzsteuerbefreiung für Touristenexporte zugelassen werden
- Pauschalierung der Gebühren für Eingaben an die Verwaltungsgerichte der Länder
- Die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG wird im Zuge der Lohnabgabenprüfung (GPLA) geprüft
- Bündelung der Anträge auf Rückerstattung der KESt
- Einbeziehung von elektronischen Zigaretten, E-Shishas und vergleichbarer Erzeugnisse in das Tabakmonopol
- Zeitliche Vorgaben für die Preisfestsetzung von Tabakprodukten
Das neue Gesetz soll ab 1. Jänner 2015 bzw. ab Kundmachung in Kraft treten.