Wer Medizinprodukte an Letztverbraucher abgibt, muss eine Medizinprodukteabgabe bezahlen. Allerdings nur dann, wenn die Umsätze der Medizinprodukte eine Freigrenze überschreiten.
Die neue Abgabe gilt für Umsätze ab 2011 und muss bis 30. Juni des Folgejahres gemeldet und bezahlt werden. Klassisch betroffene Berufe sind Optiker, Hörgeräteakustiker, Bandagisten, Orthopäden, Drogisten, Zahntechniker, Ärzte und Zahnärzte, wenn sie Medizinprodukte an Patienten abgeben (zB lose Zahnspangen).
Die Abgabe ist eine Pauschale
Für die erste Betriebsstätte fällt je nach Klasse zwischen 250 und 400 Euro an. Für jede weitere Betriebsstätte kommen 25 bis 40 Euro dazu. Die Obergrenze beträgt insgesamt 2.000 Euro.
Umsatz-Freigrenze
Die Abgabe fällt nur an, wenn Sie die Umsatzgrenzen für Medizinprodukte von 25.000 bis 40.000 Euro je nach Klasse pro Jahr überschreiten. Der „Greißler ums Eck“, der ab und zu ein Fieberthermometer oder Pflaster verkauft, zahlt daher keine Abgabe – die Erklärung muss er aber trotzdem abgeben.
Apotheken
Die Österreichische Apothekenkammer zahlt einen einmaligen Pauschalbetrag für seine Mitglieder. Hausapotheken sind davon nicht umfasst und müssen eine Erklärung abgeben. Allerdings werden viele Hausapotheken unter die Freigrenze fallen.