Bis 30. September sind die ersten Abrechnungen fällig, wenn eine positive Förderzusage der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) vorliegt.

Frist drei Monate

Die Investitionsprämie muss innerhalb von drei Monaten ab der letzten Inbetriebnahme und Zahlung der zu fördernden Investitionen gemäß Förderzusage abgerechnet werden. Es kann pro Förderantrag nur eine Endabrechnung vorgenommen werden.

Bis 30.9.2021 ist die Abrechnung jedenfalls fristgerecht

Der 30. September ist der letzte Abrechnungsstichtag für Fertigstellungen am 30.6. – und auch für alle Fertigstellungen vor diesem Zeitpunkt. Mit dieser Erleichterung sollen alle Einreichungen an ihre Prämie kommen.

Beispiele

Antrag Erste Maßnahme Investition fertig (Inbetriebnahme und Zahlung) Abrechnung
bis 28.02.2021 bis 31.05.2021 15.04.2021 bis 30.09.2021
15.06.2021 bis 30.09.2021
15.08.2021 bis 15.11.2021
15.10.2021 bis 15.01.2022