Das Behindertengesetz wurde ab 1. Jänner 2025 angepasst, um Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Barrierefreiheitsbeauftragter

Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern müssen ab 2025 einen Barrierefreiheitsbeauftragten ernennen. Dieser soll die Barrierefreiheit im Unternehmen für Mitarbeiter und Externe sicherstellen und als Ansprechpartner tätig sein. So sollen bestehende Barrieren rasch aufgedeckt und gezielt beseitigt werden.

Begünstigte Behinderte

Begünstigt behinderte Dienstnehmer (ab 50% Behinderung) haben besondere Rechte, wie etwa einen erhöhten Kündigungsschutz. Arbeitgeber profitieren von Steuervorteilen.

Behindertenpass vs. Behindertenstatus

Der Gesetzgeber stellt nun klar, dass lediglich der Behindertenstatus für die arbeitsrechtlichen Begünstigungen relevant ist. Ein Behindertenpass ist dafür nicht notwendig.

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis in Form einer Scheckkarte, der als Nachweis einer Behinderung dient. Er kann online beantragt werden und wird nach Durchsicht der vorgelegten Unterlagen ausgestellt. Betroffene erhalten bei Vorlage des Passes diverse Vergünstigungen bei Veranstaltungen etc. Die Vorteile betreffen vor allem den privaten Bereich.

Der Behindertenstatus hingegen wird durch ärztliche Sachverständige des Sozialministeriums festgestellt. Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50% kann der Begünstigtenstatus, der Ansprüche im Dienstverhältnis ermöglicht, beantragt werden.

Mehr Infos:

Begünstigte behinderte Menschen – AK

Behindertenpass- oesterreich.gv.at