Bis Ende Februar 2022 kann die abgabenfreie Auszahlung eines Corona-Bonus bis 3.000 EUR noch erfolgen. In der Hoffnung, dass die Pandemie dem Ende zu geht, wäre dies die allerletzte Chance!
Corona – Zulagen und Bonuszahlungen an ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der Corona-Krise zusätzlich für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis 3.000 EUR steuer– und sozialversicherungsfrei. Die Auszahlung kann bis 28.02.2022 erfolgen.
Fakten zur Covid Prämie:
- bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei
- bis zu 3.000 EUR auch keine Lohnnebenkosten
- es muss eine zusätzliche Zahlung an den/die ArbeitnehmerIn sein und darf keine sonstige Prämie, auf die der/die MitarbeiterIn auch ohne Corona Anspruch hätte, ersetzen
- die Auszahlung muss im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen
- erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet
- kann auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden
- für alle Branchen und Berufe möglich
- ist für freie DienstnehmerInnen nicht möglich
Wir empfehlen mit den MitarbeiterInnen bei Zahlung der Prämie eine schriftliche Vereinbarung mit Widerrufsklausel abzuschließen. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an uns wenden.