EPUs aufgepasst: Wer erstmalig einen Mitarbeiter einstellt, bekommt ein Viertel des Bruttogehalts für ein Jahr ersetzt.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
- UnternehmerIn: mehr als drei Monate GSVG-vollversichert.
- Man beschäftigt einen Dienstnehmer zum ersten Mal oder wieder nach fünf Jahren.
- DienstnehmerIn: mind. 50 % der wöchentlichen Normalarbeitszeit
- Dienstverhältnis dauert länger als zwei Monate
- Keine nahen Verwandten, Lehrlinge, Geschäftsführer, Werkvertragsnehmer, freie Dienstnehmer, neue Selbständige
Für die Förderung stellt man spätestens sechs Wochen nach Arbeitsbeginn einen Antrag beim AMS. Die Förderung beträgt 25 Prozent des Bruttogehalts und wird für maximal ein Jahr gewährt.
AMS-Info: Förderung für die erste Arbeitskraft
Lohnnebenkosten sparen mit NeuFöG
Wer als Jungunternehmer die Fördervoraussetzungen des Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) erfüllt, erspart sich für zwölf Monate einige Lohnnebenkosten und kann so rund sechs Prozent auf die Bruttogehälter einsparen.
Finanzministerium: Info Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)