Was muss auf Geschäftspapieren, Rechnungen etc. aufscheinen und was nicht?
Unternehmensgesetzbuch
Im Firmenbuch eingetragene Unternehmen müssen auf allen Geschäftspapieren – das sind Briefe, Emails, Bestellformulare, Rechnungen, Website – folgende Informationen anführen:
- Firma
- Rechtsform
- Sitz
- Firmenbuchnummer
- Firmenbuchgericht
- Hinweis
- ,auf Liquidation
- bei Einzelunternehmen: Namen des Inhabers, wenn sich dieser von der Firma unterscheidet
- bei GmbH: Wenn eine Angabe über das Kapital gemacht wird, dann muss das Grund/Stammkapital angeben werden und eine noch ausstehende Einlage.
- bei inländischer Zweigniederlassung: Angaben auch über ausländische Hauptniederlassung erforderlich.
Geschäftspapiere sind immer an einen bestimmten Empfänger gerichtet. Zeitungsanzeigen oder Postwurfsendungen sind hier nicht betroffen.
Gewerbeordnung
Auch ohne Firmenbuch-Eintrag muss man die äußere Bezeichnung der Betriebsstätte anführen (= Firmentafel). Auf der Website außerdem den Standort.
Sondevorschriften Umsatzsteuer
- Name und Anschrift des liefernden bzw. leistenden Unternehmers *
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung *
- Tag der Lieferung oder Leistung Zeitraum über den sich die Leistung erstreckt *
- Entgelt – das ist der Nettobetrag – für die Lieferung oder Leistung, bei Kleinbetragsrechnungen: Bruttobetrag *
- der anzuwendende Steuersatz oder, falls zutreffend, ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung *
- Steuerbetrag
- Ausstellungsdatum *
- eine einmalige fortlaufende Nummer
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung
- UID-Nummer des Leistungsempfängers bei Rechnungen über 10.000 €
- UID-Nummer des Leistungsempfängers bei Reverse-Charge-Umsätzen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
* Bei Kleinbetragsrechnungen, deren Gesamtbetrag 400 € nicht übersteigt, sind nur die markierten Bestandteile (*) notwendig.
Was muss weiters aufscheinen
- DVR-Nummer, wenn vorhanden
Was muss nicht aufscheinen?
- Handels- oder gewerberechtliche Geschäftsführer
- Bankdaten (IBAN und BIC): Schützen Sie Ihre Bankdaten. Notwendig und sinnvoll auf Rechnungen
- Gerichtsstand und Eigentumsvorbehalt: Wenn nicht ausdrücklich vereinbart ist dieser Hinweis wirkungslos.
- Unterschrift auf Rechnungen
Informationen der Wirtschaftskammer
Angaben auf Geschäftspapieren
Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz, Unternehmensgesetzbuch und der Gewerbeordnung im Detail (nur für Wirtschaftskammer-Mitglieder)
Impressumsvorschriften für E-Mails und Websites nach dem Unternehmergesetzbuch im Detail (nur für Wirtschaftskammer-Mitglieder)