Die Abwicklung des Fixkostenzuschusses wird nochmals geändert. Auszahlungen für das erste Drittel des Zuschusses sollen nun doch schon Ende Mai / Anfang Juni 2020 stattfinden. Ursprünglich wurden die Auszahlungen erst für 2021 angekündigt.
Förderungsfähige Unternehmen, die durch die Folgen der Corona Krise substantielle Umsatzverluste von mindestens 40 % erlitten haben, sollen zur Deckung der Fixkosten nicht rückzahlbare Zuschüsse von max. 75 % der Fixkosten erhalten.
Details finden Sie unserem Newsartikel vom 15.4. (Wer ist förderfähig, welche Fixkosten werden gefördert, wie hoch ist der Zuschuss …)
NEU: Die Anträge und damit verbundenen Auszahlungen sind auf drei Tranchen zu folgenden Terminen möglich:
- Drittel -> ab. 20. Mai 2020
- Drittel -> ab 19. August 2020 (Anträge für Unternehmen ohne saisonale Waren für 2. + 3. Drittel möglich)
- Drittel -> ab 19. November 2020
Die Anträge sind über Finanzonline einzubringen, müssen durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt sein und werden über die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) (Link www.cofag.at) abgewickelt.
Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss ist derzeit noch in Ausarbeitung. Es sind noch viele Detailfragen offen. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Infos BMF zum Fixkostenzuschuss
Infos WKO zum Fixkostenzuschuss