Der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung wurde von 500 Euro jährlich auf 1.000 Euro pro Kind erhöht. Diese erfreuliche Änderung wurde ohne großes Aufsehen im Sommer beschlossen. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab Jänner 2013.

Die Voraussetzungen bleiben unverändert: Man muss das Formular L35 ausfüllen. Außerdem empfehlen wir auch eine schriftliche Vereinbarung. Oft wird allerdings übersehen, dass der Zuschuss nur dem Elternteil steuerfrei gewährt werden kann, der auch die Familienbeihilfe bekommt.

Formular L35