Ab 1. Februar 2016 werden keine eingescannten Zahlscheine mehr an den Empfänger weitergeleitet. Das ist dabei zu beachten:
SEPA-Überweisungen müssen elektronisch oder als Zahlungsanweisung (Zahlschein) erfolgen. Bei einer Zahlungsanweisung wird der Zahlschein gescannt und an den Empfänger als Image-Datei übermittelt. Spätestens ab Februar wird das eingescannte Foto jedoch nicht mehr weitergeleitet.
Tipps für die Praxis
- Versuchen Sie, möglichst alle Kunden auf Tele- und Onlinebanking umzustellen. Im B2B-Bereich ist das meist kein Problem.
- Wenn trotzdem Zahlscheine verwendet werden, dann bedrucken Sie das Feld „Zahlungsreferenz“ mit der Rechnungs- oder Kundennummer, um den Zahlungseingang auch ohne Image-Scan zuordnen zu können.
Problembereich Finanzamt-Zahlungen
Wer mittels Zahlschein z.B. die Lohnabgaben meldet und zahlt, muss ab Februar 2016 zusätzlich über FinanzOnline melden, da die Meldedaten für Lohnsteuer, DB und DZ nicht mehr vom Finanzamt erfasst werden können. Oder einfacher: Umstieg auf Tele- und Onlinebanking.