Das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz trat 2006 in Kraft. Es sieht eine Übergangsfrist von 10 Jahren vor, die am 31.12.2015 endet. Bis dahin müssen Unternehmen barrierefrei sein.

Behinderte Menschen haben ein Recht auf Barrierefreiheit. Die Barrierefreiheit muss von allen Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen öffentlich anbieten, gewährleistet sein. Auch Informationen über diese Waren und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein.

Wenn sich ein behinderter Mensch diskriminiert fühlt, kann er auf Schadenersatz klagen. In einem kostenlosen Schlichtungsverfahren wird geklärt, ob tatsächlich Diskriminierung besteht und wie weit die Barrierefreiheit überhaupt hergestellt werden kann. Sind viele Menschen mit Behinderung betroffen, kann auch der Dachverband der Behindertenverbände eine Verbandsklage einbringen. Eine automatische Überprüfung einer Behörde gibt es aber nicht.

Umfassende Informationen und Beratungsangebote:
wko.at/barrierefreiheit

Statistik:

1,7 Mio. Menschen empfinden sich als dauernd gesundheitlich eingeschränkt (das ist 1/5 der Bevölkerung)
Davon waren 600.000 Menschen mit einer schweren Einschränkung

1 Million Menschen mit Bewegungseinschränkung.
Davon brauchen 50.000 Menschen einen Rollstuhl.

300.000 Menschen mit einer Sehbehinderung.
10.000 Menschen sind blind.

200.000 Menschen mit Hörbehinderung.
10.000 Menschen sind gehörlos.

200.000 Menschen mit seelischen oder nervlichen Problemen.
Zum Beispiel Menschen mit Depressionen.

100.000 Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 2007, Zahlen gerundet