Einzelhändler dürfen bis 2020 ihr Sortiment auf 15 Warenbezeichnungen zusammenführen. Das erleichtert die Belegerteilung.
In einem Schreiben des Finanzministeriums (BMF) ist zu lesen, dass es für Einzelhandelsunternehmen, Markt-, Straßen- und Wanderhandel bzw. vergleichbare gewerblich tätige Unternehmen ausreicht, wenn sie bis Ende 2020 die Warenbezeichnungen in der zu verwendenden Registrierkasse eingeschränkt auf 15 Warenbezeichnungen erfassen und entsprechend auf den Belegen ausweisen.
Laut BMF ist geplant, diese Vereinbarung später in den Registrierkassen-Erlass aufzunehmen. Diese Erleichterung ist gesetzlich jedoch nicht gedeckt. Selbst nach Einarbeitung in den Erlass, besteht keine verpflichtende Bindung.
Schreiben des Finanzministeriums
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht