Die Finanz spart bei Druck- und Portokosten und stellt Bescheide ab 2013 grundsätzlich über FinanzOnline zu – außer man lehnt die elektronische Zustellung explizit ab.

Bisher hat die Finanz Bescheide nur dann elektronisch zugestellt, wenn man das ausdrücklich gewünscht hat. Ab 2013 ändert sich die Vorgangsweise. Nun werden Bescheide ins elektronische Postfach Databox in FinanzOnline zugestellt, außer man widerspricht ausdrücklich. Achtung: Ab der Zustellung in die Databox läuft die Berufungsfrist. Das ist der Grund, warum die elektronische Zustellung bisher wenig Anklang fand.

Zustellvollmacht beim Steuerberater

Für Klienten mit Zustellvollmacht ändert sich nichts. Die Bescheide kommen in die Databox bei uns. Wir übernehmen wie bisher den Fristenschutz.

Keine Zustellvollmacht

Wenn Ihre Bescheide direkt zu Ihnen kommen und Sie über einen FinanzOnline-Zugang verfügen, werden Sie beim ersten Einstieg in 2013 gefragt, ob Sie auf die elektronische Bescheidzustellung verzichten. Bei Verzicht bekommen Sie weiterhin Ihre Bescheide per Post. Wenn Sie nicht verzichten, sollten Sie in den allgemeinen Grunddaten eine Email-Adresse bekanntgeben, damit Sie über neu zugestellte Bescheide per Mail informiert werden. Aber egal ob die Bescheide per Post oder elektronisch kommen: Bitte schicken Sie uns umgehend Ihre direkt zugestellten Bescheide zur Überprüfung.

Arbeitnehmerveranlagung

Hier stellt die Finanz Bescheide nur dann elektronisch zu, wenn der Steuerausgleich über FinanzOnline eingereicht wurde. Sie können auch wie beschrieben auf die elektronische Zustellung verzichten.

In Zukunft ist geplant, dass auch andere Benachrichtigungen wie zB Buchungsmitteilungen elektronisch zugestellt werden. Außerdem überlegt die Finanz eine Abmeldefunktion für Urlaub etc. einzurichten. Ebenfalls in Planung: SMS-Verständigung.