Diese Zuckerl können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei schenken:
Gutscheine, Sachgeschenke
- bis 186 Euro pro Jahr
- kein Bargeld
- im Rahmen einer Betriebsveranstaltung
- Neu: Auch für Geburtstagsgeschenke möglich
- Autobahnvignette und Goldmünzen gelten als Sachgeschenk
- Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Feiern, Betriebsausflug
- bis 365 Euro pro Jahr
- Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Jubiläumsgeschenk
- bis 186 Euro pro Jahr
- kein Bargeld
- gilt für Dienst- und Firmenjubiläen
- Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge
- bis 300 Euro pro Jahr
- Gruppenkriterium (siehe unten)
- Weitere Infos: Rz 81 ff Lohnsteuerrichtlinien
Freie oder verbilligte Mahlzeiten
- bis 4,40 Euro pro Arbeitstag Restaurantgutscheine
- bis 1,10 Euro pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
- unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (zB Werksküche, Kantine)
- Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien
Zuschuss Kinderbetreuungskosten
- bis 1.000 Euro pro Kind und Jahr
- Gruppenkriterium (siehe unten)
- Weitere Infos: Rz 77c ff Lohnsteuerrichtlinien
Jobticket
- Öffi-Ticket zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Weitere Infos: Rz 747 ff Lohnsteuerrichtlinien
Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge
- Gruppenkriterium (siehe unten)
- Weitere Infos: Rz 77 ff Lohnsteuerrichtlinien
Mitarbeiterrabatte
- bis 20 % steuerfrei, wenn darüber bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei
- Gruppenkriterium (siehe unten)
- Weitere Infos: Rz 103 ff Lohnsteuerrichtlinien
Mitarbeiterbeteiligung
- 3.000 Euro pro Jahr
- Gruppenkriterium (siehe unten)
- Weitere Infos: Rz 85 ff Lohnsteuerrichtlinien
Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (z.B. Gutscheine).