Für Umsatzsteuer-Befreiungen sind umfangreiche Nachweise erforderlich. Das brauchen Sie für innergemeinschaftliche Lieferungen und Drittlandslieferungen:
Innergemeinschaftliche Lieferung
Für eine innergemeinschaftliche Lieferung – also eine Lieferung in ein anderes EU-Land an einen anderen EU-Unternehmer – müssen Sie einen Buchnachweis erbringen. Dieser muss enthalten:
Buchnachweis |
Name, Anschrift, UID-Nummer des Abnehmers |
Name, Anschrift des Beauftragten des Abnehmers in Abholfällen |
Bezeichnung und Menge des Gegenstands der Lieferung |
Tag der Lieferung |
Entgelt |
Nachweis der Beförderung oder Versendung in das Gemeinschaftsgebiet (siehe Box weiter unten) |
Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet |
Nachweis bei Beförderung | Nachweis bei Versendung |
Kopie der Rechnung | Kopie der Rechnung |
Beleg aus dem der Bestimmungsort hervorgeht (Lieferschein) | Versendungsbeleg insbesondere Frachtbrief, Postaufgabebescheinigung, Konnossemente |
Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten bzw. Erklärung des Abnehmers, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird (siehe Musterformulare). | Ist dies nicht zumutbar oder möglich, kann der Nachweis geführt werden, wie im Fall der Beförderung durch Lieferer oder Abnehmer |
Lässt der Abnehmer abholen, braucht man auch eine Vollmacht über die Beauftragung. Man muss das Bestimmungsland und den Bestimmungsort festhalten. |
Tipp: Verwenden Sie die zwei neuen Musterformulare der Finanz für den Nachweis der Beförderung.
Musterformular Verbringungsbestätigung
(bei Beförderung durch den Abnehmer)
Musterformular Empfangsbestätigung
(bei Beförderung durch den Lieferer)
Steuerfreie Ausfuhrlieferung
Für eine Ausfuhrlieferung – also eine Lieferung in ein Drittland – müssen Sie einen Ausfuhrnachweis erbringen. Dieser kann sein:
Ausfuhrnachweis |
Versendungsbeleg insbesondere Frachtbrief, Postaufgabebescheinigung, Konnossemente oder |
Spediteurbescheinigung eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Spediteurs (siehe Box unten) oder |
zollamtliche Ausfuhranmeldung oder |
elektronische Ausfuhranzeige |
Spediteurbescheinigung |
Name und Anschrift des Ausstellers (Spediteurs) |
Tag der Ausstellung |
Name und Anschrift des Unternehmers sowie des Auftraggebers, wenn dieser nicht der Unternehmer ist |
Datum der Übergabe des Gegenstands an den Spediteur |
Bezeichnung und Menge des Gegenstands der Lieferung |
Ort und Tag der Ausfuhr oder Ort und Tag der Versendung in das Drittlandsgebiet |
Name und Anschrift des Empfängers |
Bestimmungsort im Drittlandsgebiet |
Versicherung des Ausstellers, dass die Angaben in dem Beleg auf Grund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind |
Unterschrift des Ausstellers |