Vor Weihnachten kam die Koalitionsvereinbarung. Hier ein paar interessante steuerliche Punkte:
- Einkommensteuergesetz soll neu gefasst und einfacher lesbar werden.
- Gleiche Bemessungsgrundlage für Sozialversicherung und Steuer.
- Die Kleinbetragsrechnung in der Umsatzsteuer soll von 150 Euro auf 400 Euro angehoben werden.
- Vorausgefüllte Steuererklärungen in FinanzOnline.
- Vereinfachung der Steuererklärungen für alle Einkunftsarten.
- Abschaffung des Wareneingangsbuches.
- Evaluierung des Dienstleistungsschecks und praktikable Neuregelung.
- Der erste Steuersatz soll von 36,5 Prozent auf 25 Prozent abgesenkt werden. Aber nur dann, wenn die Finanzierung gesichert ist.
- Gebühren sollen vereinfacht und die Gesellschaftssteuer 2016 abgeschafft werden.
- Die Solidaritätsabgabe wird verlängert. Außerdem sollen Jahreseinkommensteile über 500.000 Euro im Betrieb nicht absetzbar sein.
- Der KFZ-Sachbezug soll statt maximal 600 Euro nun 720 Euro betragen.
- Ausländische Verluste sollen in der Gruppenbesteuerung nur noch mit 75 Prozent des österreichischen Gewinns verrechnet werden können.
- Die GmbH „light“ führte zu vielen Kapitalherabsetzungen. Um das zu verhindern, plant die Regierung eine Auffüllungsverpflichtung mit zukünftigen Gewinnen.
- Für den Gewinnfreibetrag mit Investitionen braucht man in Zukunft Realinvestitionen, die wachstums- und beschäftigungsfördernd wirken. Diese Maßnahme ist vorerst bis 2016 befristet.
- Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht und Doppelbesteuerungsabkommen für Drittstaaten-Angehörige, damit auch sie in die KESt-Pflicht kommen.
Weitere Informationen
(auf der Seite der Kammer der Wirtschaftstreuhänder):
Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018
Zusammenfassung der steuerlichen Vorhaben des Arbeitsprogramms