Wer über 30.000 Euro Gewinn erzielt, muss investieren, um den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag absetzen zu können.

Seit heuer dürfen Sie wieder in alle § 14-Wertpapiere investieren. Die Einschränkung auf Wohnbauanleihen galt von 2013 bis 2016. Damit steht Ihnen ein breiteres Spektrum an Wertpapieren zur Verfügung.

Prüfen Sie unsere Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):

Voraussetzungen
o Natürliche Person (auch als Mitunternehmer)
o betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb)
o Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
o Grundfreibetrag:
13% vom Jahresgewinn bis 30.000 Euro (GFB daher max. 3.900 Euro),
Geht automatisch, daher kein Handlungsbedarf
o Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
max. 13% vom Gewinn über 30.000 Euro
Man muss vor Jahresende in Höhe des GFB investieren (Gewinnhochrechnung notwendig).
Ab 175.000 Euro Jahresgewinn reduziert sich der GFB, max. GFB: 45.350 Euro
Investitionen
o Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (zB Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV)
o Gebäude und Mieterinvestitionen
o Wertpapiere: Seit heuer können Sie wieder in §14-Wertpapiere investieren. Fragen Sie Ihre Bank
nicht PKW, Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung)
nicht Luftfahrzeuge
nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung
nicht von Konzerngesellschaft gekauft
nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie
nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter
o Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte)
o Mindestnutzungsdauer 4 Jahre

Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2017, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.