Wie berichtet will die Regierung die heimischen Handwerksbetriebe vor Schwarzarbeit schützen. Am 24. April 2014 wurde das Gesetz beschlossen, das ab Juli 2014 Zuschüsse bis zu 600 Euro bringt.

Was wird gefördert?

Handwerkerarbeiten von befugten Handwerksbetrieben für die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum in Österreich. Gefördert wird die reine Arbeitsleistung inklusive Fahrtkosten, nicht aber Material, Waren oder die Entsorgung. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der maximal förderbaren Kosten von 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer pro Jahr. Der Bonus beträgt daher höchstens 600 Euro. Rechnungsmindestbetrag ist 200 Euro. Ein Förderwerber kann einen Antrag pro Jahr stellen.

Da die Förderung auf 10 Millionen Euro in 2014 und 20 Millionen Euro in 2015 beschränkt ist, hat man keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Geförderte Leistungen können auch nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Handwerkerbonus ist derzeit auf Arbeiten beschränkt, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2015 begonnen wurden.

Wer bekommt die Förderung?

Der Förderwerber muss eine natürliche Person sein und die Förderung für den eigenen Wohnraum beantragen. Dabei ist es egal, ob man den Wohnraum besitzt oder mietet. Mieter können auch vom Hausherrn weiterverrechnete Kosten fördern lassen.

Wie bekommt man die Förderung?

Die Rechnung muss die Kosten für die Arbeitsleistung und die Fahrtkosten gesondert ausweisen. Man braucht auch eine Bestätigung für die Zahlung auf das Empfängerkonto. Die genaue Abwicklung und Richtlinie wird in den nächsten Wochen vom Finanzminister festgelegt.

Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen