Die ersten E-Cards wurden bereits mit Foto verschickt. Bis 2023 sollen dann alle alten E-Cards gegen die neuen E-Cards mit Foto und Sicherheitsmerkmalen ausgetauscht werden. Ausnahmen gibt es nur für Kinder sowie ältere oder pflegebedürftige Menschen.

Foto aus behördlichem Register

Das Foto für die neue E-Card stammt zu 85 Prozent aus bestehenden behördlichen Registern. Bevor die alte E-Card abläuft – spätestens aber Ende 2023 – bekommen alle jene automatisch eine neue Karte, deren Foto bereits vorhanden ist. Die Fotos werden in folgender Reihenfolge übernommen:

  • Österreichischer Reisepass oder Personalausweis
  • Österreichischer Scheckkartenführerschein
  • Aufenthaltstitel, Fremdenpass, Konventionsreisepass oder ein anderes Dokument des Fremdenregisters.

Man kann nicht wählen, welches Foto auf die E-Card kommen soll.

Ausnahmen

Kinder unter 14 Jahren bekommen weiterhin eine E-Card ohne Foto, da sich ihr Aussehen zu rasch ändert.

Weiters sind Personen über 70 und Personen mit Pflegestufe 4 und höher von der Fotopflicht ausgenommen. Für sie gilt: Liegt bereits ein Foto aus einem Register vor, wird dieses automatisch auf die E-Card übernommen. Liegt kein Foto vor, wird eine E-Card ohne Foto ausgestellt, außer man liefert freiwillig ein Foto.

Kein Foto vorhanden

Wenn kein Foto in einem behördlichen Register vorliegt, so muss man als Versicherter selbst ein Foto bringen. Die Krankenversicherung empfiehlt, das Foto drei bis vier Monate vor Ablauf der Europäischen Krankenversicherungskarte zu bringen, damit die neue E-Card rechtzeitig erstellt werden kann. Das Ablaufdatum findet man auf der Rückseite der E-Card. Wer kein Foto schickt, wird aufgefordert.

Keine Gesundheitsdaten gespeichert

Auf der neuen E‑Card sind weder medizinische Daten noch das Foto gespeichert. Die E-Card ermöglicht aber den Zugang zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Übrigens: Auf die Teilnahme an ELGA kann man verzichten.

https://www.elga.gv.at/teilnahme/elga-willenserklaerungen/

Infoseite

Unter www.chipkarte.at/foto gibt es bereits jetzt viele Informationen. Ab 1.1.2020 wird ein Foto- Sofortcheck angeboten. Hier kann man durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer und der Kennnummer der Karte sofort sehen, ob ein Foto vorhanden ist. Außerdem findet man die nächste Registrierungsstelle für das E-Card-Foto.