Die Regierung hat eine „Spätantrags-Richtlinie“ beschlossen. Jene Anträge auf Ausfallsbonus III und Verlustersatz III, die aus rechtlichen Gründen von der COFAG immer noch nicht ausbezahlt werden konnten, sollen ab Mitte Dezember zur Auszahlung kommen.
Vom Auszahlungsstopp für Corona Beihilfen durch die COFAG (Covid-19-Finanzierungsagentur) waren jene Anträge auf Ausfallsbonus III und Verlustersatz III betroffen, die im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.09.2022 eingebracht wurden. Dieser Zeitraum war zwar die gesetzlich vorgesehene Frist für die Anträge, die EU hatte die Covid Finanzhilfen jedoch auf Anträge bis 30.06.2022 beschränkt.
Nach einer Einigung im Sommer 2023 mit der EU hat es nun bis Anfang Dezember gedauert, bis die entsprechende „Reparatur-Richtlinie“ durch die Regierung beschlossen wurde.
Betroffen ist der Förderzeitraum des 1. Quartals 2022. Damit hat die Abwicklung dann rd. 1,5 Jahre gedauert.
Wichtig – neuer Antrag über USP notwendig:
Betroffene Unternehmen müssen im Zeitraum 04.12.2023 bis 01.04.2024 nochmals einen Antrag über das Unternehmensserviceportal (USP) einbringen. Entweder einen Umwidmungsantrag (Auszahlungen sind bereits erfolgt) oder einen Ergänzungsantrag (falls noch keine Auszahlung stattgefunden hat).
Im Umwidmungs-bzw. Ergänzungsantrag ist dann entweder eine De-minimis-Beihilfe oder ein Schadensausgleich zu beantragen. In manchen Fällen ist die Beantragung wieder durch den Parteienvertreter erforderlich.
Die Höhe der Beihilfe soll sich am ursprünglichen Antrag orientieren.
Tipp:
Der Zugang zum USP ist am einfachsten über die ID-Austria möglich. Diese ersetzt ab 05.12.2023 die Handy-Signatur, daher empfehlen wir rasch umzustellen!