EU-Unternehmen genießen Dienstleistungsfreiheit und dürfen ins EU-Ausland rüberarbeiten. Für bestimmte Tätigkeiten muss man eine Dienstleistungsanzeige aufgeben.

Dienstleistung im EU-Ausland (Outbound)
Wenn Sie im EU-Ausland tätig werden wollen, ist zu unterscheiden, ob Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, oder ob Sie sich auf Dauer niederlassen möchten. EU-Bürger dürfen vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungen unter den gleichen Voraussetzungen wie im Heimatland ausüben.

Das bedeutet: Wer in der Heimat berechtigt ist, eine bestimmte Dienstleistung auszuüben, der darf das auch im EU-Ausland, solange das Rüberarbeiten nicht dauerhaft ist.

Die einzelnen EU-Staaten haben dabei geregelt, ob und welche Meldeverpflichtungen es im jeweiligen Staat gibt. Meldeverpflichtungen in Form einer Dienstleistungsanzeige betreffen vor allem reglementierte Gewerbe und freie Berufe wie Steuerberater oder Zivilingenieure.

Tipp: Informationen finden Sie im Internet und bei Ihrer Interessensvertretung (z.B. Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer).

Hereinarbeiten nach Österreich (Inbound)
Wenn EU-Unternehmen in Österreich vorübergehend und gelegentlich eine Dienstleistung erbringen wollen, so können Sie das unter den gleichen Voraussetzungen wie Österreicher tun. Bei reglementierten Gewerben ist eine Dienstleistungsanzeige vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.

Information des Wirtschaftsministeriums zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Mitarbeiter über die Grenze
Oft erledigen Mitarbeiter die Dienstleistung im EU-Ausland. Sie werden entsendet. Auch hier gibt es Meldevorschriften in den einzelnen EU-Ländern.

Achtung: Vom Thema Entsendung bzw. Überlassung nach auch Österreich sind österreichische Unternehmen betroffen, wenn sie ausländische Unternehmen beauftragen. Bei Überlassung besteht auch für den Empfänger der Leistung (Beschäftiger) Meldepflicht mit dem Formular ZKO4. Bei Unterlassung drohen Strafen bis 10.000 Euro!

Informationen im Inbound-Fall finden Sie unter: www.entsendeplattform.at
Informationen im Outbound-Fall erhalten Sie von Ihrer Interessensvertretung.