Wer beruflich nach Brüssel, Norwegen oder in die USA reist, kann Diäten absetzen. Bleibt man länger als fünf Tage sollte man auf Differenz-Diäten nicht vergessen.

Bei Auslandsreisen gibt es eine eigene Tabelle für Auslandsdiäten. Je nach Land kann man bei beruflich veranlassten Reisen Tages- und Nächtigungsgelder absetzen.

Die Tagesgebühr (Tagesdiäten) sollen den Verpflegungsmehraufwand abdecken, den man auf Reisen hat, weil man sich im betreffenden Land nicht so günstig verpflegen kann wie zu Hause. Allerdings meint die Finanz, dass man sich bei ununterbrochenem oder regelmäßigem Besuch eines Ortes nach fünf Tagen und bei unregelmäßigem Besuch des Einsatzortes nach 15 Tagen, bereits so gut auskennt, dass man sich genauso günstig wie zu Hause verpflegen kann.

Differenzverpflegungsaufwendungen

Fährt man allerdings in ein Land oder eine Stadt mit großem Kaufkraftunterschied – sprich teure Gegend –, so hat man nie die Möglichkeit, sich kostengünstig zu verpflegen. Deshalb darf man Differenz-Diäten auch über den Zeitraum von fünf bzw. 15 Tagen hinaus absetzen. Ein paar Beispiele:

Land bzw. Stadt (Beispiel) Differenz-Diäten pro Tag (EUR)
Belgien: Brüssel 1,80
Großbritannien: London 1,80
Norwegen 3,30
USA 12,70
USA: New York/Washington 25,80
Japan 26,00

Info zu Auslandsdiäten – Rz 312f Lohnsteuerrichtlinien

Liste Auslandsdiäten – Rz 1405 Lohnsteuerrichtlinien

Steuerliche Behandlung von Geschäftsreisen von UnternehmerInnen im In- und Ausland (WKO)