Die Statistik Austria hat erstmals im Jänner 2017 die durchschnittlichen Immobilienpreise veröffentlicht. Diese Werte muss man nun zur Berechnung des Grundstückswerts für die Grunderwerbsteuer (GrESt) heranziehen.

Bei Übertragungen im Familienkreis und bei unentgeltlichen Übertragungen wird ab 2016 der Grundstückswert herangezogen. Der Grundstückswert kann auf drei Arten wahlweise ermittelt werden: Pauschalwertmodell, Ermittlung anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels oder mittels Verkehrswert-Gutachten eines Immobiliensachverständigen.

Die Grundstückswertverordnung schreibt vor, dass man ab 2017 als Immobilienpreisspiegel nur noch jenen der Statistik Austria verwenden darf. Von diesem Preis werden dann 71,25 Prozent für den Grundstückswert für die GrESt verwendet.

Passt das Grundstück nicht mit den Kategorien der Statistik Austria zusammen, muss man auf die zwei anderen Methoden zurückgreifen: Das Pauschalwertmodell oder Bewertung mittels Gutachten.

Tipp: Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, kann sich bei der Statistik Austria kostenlos die Preise als Richtgröße ansehen.

Immobilien Durchschnittspreise der Statistik Austria

Grundstückswertverordnung