Wer sich für ein betriebliches Elektrofahrzeug ohne CO2-Emmission entscheidet, kann viele steuerliche Vorteile nutzen. Für E-Autos bis 40.000 Euro hat man den vollen Vorsteuerabzug. Außerdem zahlt man keine NOVA und Dienstnehmer müssen keinen Sachbezug versteuern.
Bei reinen Elektroautos ohne CO2-Ausstoß wurden drei Kategorien geschaffen. Je teurer desto weniger Steuerzuckerl können Sie nutzen. Wir haben eine Übersicht für Sie inklusive Vergleich mit „normalen“ Autos mit CO2-Emmission:
Kategorie 1: Anschaffungskosten brutto bis 40.000 Euro
In diese Kategorie fallen die meisten E-Kompaktwägen.
Steuerliche Behandlung:
- Voll absetzbar über Abschreibung auf 8 Jahre
- Voller Vorsteuerabzug bringt Ersparnis bis 6.666 Euro
- Stromkosten: voll absetzbar und voller Vorsteuerabzug
- Sonstige Kosten: voll absetzbar und voller Vorsteuerabzug
Kategorie 2: Anschaffungskosten brutto über 40.000 und bis 80.000 Euro
In diese Kategorie kommt man mit E-Kompaktwägen mit Sonderausstattung.
Steuerliche Behandlung:
- absetzbar Anschaffungskosten Anteil 40.000 Euro über Abschreibung auf 8 Jahre
- Vorsteuerabzug Anschaffungskosten Anteil 40.000 Euro bringt Ersparnis von 6.666 Euro
- Stromkosten: voll absetzbar und voller Vorsteuerabzug
- Sonstige Kosten (nicht wertabhängig): voll absetzbar und voller Vorsteuerabzug
- Sonstige Kosten (wertabhängig, wie Kaskoversicherung oder Kreditzinsen): absetzbar und Vorsteuerabzug nur für Anschaffungskosten Anteil 40.000 Euro
Kategorie 3: Anschaffungskosten brutto über 80.000 Euro
In diese Kategorie fallen die Luxus E-Fahrzeuge.
Steuerliche Behandlung:
- absetzbar Anschaffungskosten Anteil 40.000 Euro über Abschreibung auf 8 Jahre
- kein Vorsteuerabzug
- Stromkosten: voll absetzbar und voller Vorsteuerabzug
- Sonstige Kosten (nicht wertabhängig): voll absetzbar und voller Vorsteuerabzug
- Sonstige Kosten (wertabhängig, wie Kaskoversicherung oder Kreditzinsen): absetzbar nur für Anschaffungskosten Anteil 40.000 Euro, kein Vorsteuerabzug
Im Vergleich dazu besteht bei einem normalen Pkw oder Kombi nie ein Vorsteuerabzug. Das wirkt sich vor allem bei den Kategorien 1 und 2 aus. Bei der Kategorie 3 bekommt man immerhin noch die Vorsteuer von den Stromkosten und wertunabhängigen Kosten zurück.
Steuerzuckerl für Dienstnehmer und wesentlich beteiligte Geschäftsführer
Wer ein E-Dienstauto ohne CO2-Emmission auch privat nutzen darf, muss dafür keinen Sachbezug versteuern. Das bringt eine monatliche Steuerersparnis bis zu 480 Euro (50 Prozent Steuersatz für max. 960 Euro).