Die hohen Preise für Strom, Gas, Öl und Benzin belasten private Haushalte und Firmen. Das Energiepaket mit insgesamt zwei Milliarden Euro soll für etwas Entspannung sorgen.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Um Pendler zu entlasten, gibt es eine kurzfristige Erhöhung des Pendlerpauschales um 50 Prozent:

Kleines Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel zumutbar) pro Monat:

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mehr als 20 km bis 40 km 58,00 Euro 87,00 Euro
mehr als 40 km bis 60 km 113,00 Euro 169,50 Euro
mehr als 60 km 168,00 Euro 252,00 Euro

Großes Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar) pro Monat:

Entfernung alt neu
mehr als 2 km bis 20 km 31,00 Euro 46,50 Euro
mehr als 20 km bis 40 km 123,00 Euro 184,50 Euro
mehr als 40 km bis 60 km 214,00 Euro 321,00 Euro
mehr als 60 km 306,00 Euro 459,00 Euro

Der Pendlereuro reduziert direkt die Steuerlast und soll vervierfacht werden:

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Pendlereuro pro km für die doppelte Strecke pro Jahr 1,00 Euro 4,00 Euro

Für Niedrigverdiener ist ein einmaliger Negativsteuerbetrag von 100 Euro geplant. Außerdem sollen die Öffis günstiger werden und so einen Umstieg attraktiv machen.

Energieabgaben

Die Erdgasabgabe und die Elektrizitätsabgabe sollen um rund 90 Prozent gesenkt werden.

Unterstützung für Unternehmen

Klein- und Mittelbetrieben mit hohem Kraftstoffverbrauch wurde eine Treibstoffvergütung in Aussicht gestellt. Außerdem soll eine Herabsetzung der Vorauszahlungen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer eine kurzfristige Finanzierung bringen.

Inkrafttreten und Geltungsdauer

Wie und wann die Einführung genau erfolgen soll, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Die Maßnahmen sind bis 30. Juni 2023 vorgesehen.

Zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung der Energiepreise

Der Klimabonus ist mit der ökosozialen Steuerreform bereits beschlossen. Hier werden zwischen 100 und 200 Euro pro Person und Jahr ab der zweiten Jahreshälfte 2022 ausbezahlt. Für Kinder gibt es den halben Klimabonus.

Ein Energiekostenausgleich unterstützt einmalig mit 150 Euro pro Haushalt und soll ab April 2022 in Form von Gutscheinen ausgegeben werden. Diese dürfen dann beim Energielieferanten vorgelegt werden und man bekommt einen Preisnachlass. Topverdiener mit einem Jahreseinkommen über 55.000 Euro bei einer Person bzw. über 110.000 Euro bei mehreren Personen im Haushalt sollen allerdings ausgeschlossen werden.