Neben dem Energiepaket wurde ein weiteres großes Entlastungspaket geschnürt. Teile des neuen Teuerungs-Entlastungspakets wurden bereits im Nationalrat beschlossen.
Bereits beschlossene Maßnahmen
- 300 Euro Teuerungsausgleich für „vulnerable Gruppen“:
Arbeitslose,
Empfänger von Sozialhilfe oder Mindestsicherung,
Empfänger einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage,
Empfänger von Übergangs-, Kranken-, Rehabilitations- oder Wiedereingliederungsgeld,
Empfänger von Beihilfen der Studienbeihilfenbehörde –
Auszahlung im September 2022 - 180 Euro Sonder-Familienbeihilfe: pro Kind – Auszahlung im August 2022
- 500 Euro Familienbonus Plus (zusätzlich): pro Kind und Jahr bis 18 Jahre und bei Familienbeihilfenbezug – Auszahlung bis September 2022 über Aufrollung der Lohnverrechnung bzw. Steuererklärung.
- 120 Euro Familienbonus Plus (zusätzlich): pro Kind und Jahr ab 18 Jahre und bei Familienbeihilfenbezug – Auszahlung bis September 2022 über Aufrollung der Lohnverrechnung bzw. Steuererklärung.
- 300 Euro Kindermehrbetrag (zusätzlich): für Niedrigverdiener pro Kind bei Familienbeihilfenbezug – Auszahlung über Steuererklärung.
- Teuerungsausgleich Wohnen: gebührt, wenn Mieter von gemeinnützigen Bauvereinigungen von Wohnungsverlust bedroht sind. Die entsprechende Richtlinie ist in Ausarbeitung.
- 500 Euro Teuerungsabsetzbetrag für Niedrigverdiener: für Jahreseinkommen bis 18.200 Euro; bis 24.500 Euro Jahreseinkommen wird der Absetzbetrag eingeschliffen. Absetzbetrag wird auch als Negativsteuer ausbezahlt – Auszahlung über Steuererklärung.
- 500 Euro Einmalzahlung für Niedrigpensionisten: für Pensionen von 1.200 Euro bis 1.800 Euro monatlich. Darunter und darüber bis 2.250 Euro Gesamtpension pro Monat wird eingeschliffen – Auszahlung im August 2022
- 3.000 Euro Teuerungsprämie: kann der Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei jeweils im Jahr 2022 und 2023 auszahlen, wobei 2.000 Euro jedenfalls und die weiteren 1.000 Euro aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift ausbezahlt werden können. Achtung: Teuerungsprämie und die Gewinnbeteiligung dürfen in Summe nicht mehr als 3.000 Euro betragen, sonst fallen Abgaben an.
- Verschiebung der CO2-Bepreisung: von Juli auf Oktober 2022
- Senkung Lohnnebenkosten: Der Beitrag für die Unfallversicherung wird ab 2023 von 1,2 auf 1,1 Prozent abgesenkt.
- 500 Euro Klimabonus: für jeden Erwachsenen und 250 Euro für Kinder gibt es 2022 fix – Auszahlung ab Oktober 2022. Ab 2023 hängt die Höhe des Klimabonus dann von der Gemeinde ab.
Geplante Maßnahmen
- Abschaffung der kalten Progression
- Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen