Rechtzeitig zum Superwahljahr 2024 wurden Vergütungen für die Tätigkeit am Wahltag steuerfrei gestellt. Es gelten allerdings Obergrenzen.
Wer einen Wahltag oder die Tage danach in einer örtlichen Wahlbehörde verbringt, kann sich freuen. Die Entschädigungen sind nach den jeweiligen Bundes- und Landesgesetzen steuerfrei.
Als Höchstbetrag für die Steuerfreiheit sieht das Gesetz jene Beträge vor, die in der Nationalrats-Wahlordnung vorgegeben sind. Diese wurden 2024 neu festgelegt und werden jährlich an die Inflation angepasst, sobald diese 10 Prozent überschritten hat. Es gelten folgende Höchstbeträge:
- 33 Euro für bis zu drei Stunden
- 66 Euro für bis zu sechs Stunden
- 100 Euro für mehr als sechs Stunden
- 50 Euro für Briefwahl-Auswertung von mehr als zwei Stunden
Zahlt eine Gemeinde oder Wahlbehörde über diesen Höchstsätzen, so ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
Nationalrats-Wahlordnung 1992: Entschädigungen für die Tätigkeit in Wahlbehörden