Zur steuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften ist derzeit ein neuer Erlass in Begutachtung. In Bezug auf Photovoltaikanlagen bringt dieser nicht viel Neues. Den Energiegemeinschaften wird ein eigenes ausführliches Kapitel gewidmet, auf das wir hier in diesem Beitrag nicht näher eingehen.
Der neue Photovoltaikerlass soll den bisher geltenden Erlass aus dem Jahr 2014 ersetzen und an die aktuelle Rechtslage anpassen.
Der Erlass geht auf die verschiedenen Nutzungstypen bei Photovoltaikanlagen als Volleinspeiser, Überschusseinspeiser und Inselbetrieb und deren steuerliche Auswirkungen ein.
Zu jedem Nutzungstyp werden die steuerlichen Beurteilungen in den Bereichen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe erläutert und anhand von Beispielen aufgezeigt.
Die Begutachtung und die Finalversion des Photovoltaikerlasses bleiben abzuwarten.
Unser Tipp: Wirklich hervorragend dargestellt sind alle steuerlichen Themen rund um die Photovoltaik im Steuer-Ratgeber für den Betrieb von Photovoltaikanlagen der Photovoltaic Austria (aktuelle 7. Auflage Stand 04/2024). Hier finden Sie zusätzlich zu den Abgaben auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte!
Entwurf Photovoltaikerlass des BMF