Jungunternehmer zahlen in den ersten drei Jahren ab Gründung oft geringe Pensionsversicherungsbeiträge. Diese kann man heraufsetzen lassen.
Unternehmensgründer investieren anfangs viel Geld und vermindern damit ihren Gewinn. Daraus ergibt sich auch eine niedrigere Beitragsgrundlage für die Pension.
Das mag bei Betriebsgründung ein angenehmer Aspekt sein, beim Pensionsantritt gehen aber oft die Beiträge aus der Gründungsphase ab. Versicherte der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) können daher beantragen, dass die Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung in den ersten drei Gründerjahren auf die Höchstbeitragsgrundlage erhöht wird. Diesen Antrag muss man spätestens mit dem Pensionsantrag stellen.
Sie erhalten dann ein Bewilligungsschreiben der SVA, das die nachzuzahlenden Beiträge und die Zahlungsfrist angibt. Die Beiträge der Gründungsjahre werden auf das Jahr der Zahlung – also das aktuelle Jahr – aufgewertet.
Wenn Sie innerhalb der angegebenen Frist einzahlen, kommen die Beiträge Ihrem Pensionskonto zugute. Sie müssen aber nicht einzahlen. Dann gilt der Antrag automatisch als zurückgenommen. Ein neuerlicher Antrag ist später wieder möglich.
Information Erhöhung der Beitragsgrundlage in den ersten drei Jahren