Ursprünglich war die Mitteilung der Erstgutschrift schon für Mitte 2014 geplant. Aufgrund der verzögerten Beantwortung der Fragebögen kann erst später informiert werden.

2,4 Millionen Versicherte bekamen einen Fragebogen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), um Lücken im Versicherungsverlauf z.B. aufgrund von Schul- oder Studienzeiten zu klären. Nach Beantwortung dieses Fragebogens prüft die PVA die erfolgten Angaben und errechnet eine Erstgutschrift für die Pensionsmonate bis 31.12.2013. Auch alle anderen Versicherten ab Jahrgang 1955 und jünger bekommen eine Erstgutschrift.

Da die PVA nun damit rechnet, dass die Fragebögen erst sehr spät beantwortet werden, wurde die Frist für die Mitteilung der Erstgutschrift um ein halbes Jahr bis 31.12.2014 verlängert. Achtung: Es wurde nur die Frist für die Mitteilung verlängert. An der Erstgutschrift mit Stichtag 31.12.2013 ändert sich nichts.

Tipp: Beantworten Sie den Fragebogen vollständig und möglichst rasch. Wenn Versicherungszeiten fehlen, fällt die Erstgutschrift geringer aus. Eine Korrektur ist aufwendig und nur bis 2016 möglich.

Information

www.neuespensionskonto.at
PVA-Hotline: 050303/87000

Broschüre Pensionen – Voraussetzungen, Pensionskontoberechnung