Wer den Familienbonus Plus mit der Lohnverrechnung erhält, bekommt auch die Erhöhung rückwirkend ab Jänner 2022 automatisch.
Höhe Familienbonus Plus
2019 – 2021 | ab 2022 | 2019 – 2021 | ab 2022 | |
pro Monat | pro Monat | pro Jahr | pro Jahr | |
Kind bis 18 Jahre | ||||
lebt in Österreich | 125 € | 166,68 € | 1.500 € | 2.000 € |
lebt im Ausland (EU/EWR/Schweiz) | Anpassung an das Preisniveau | Anpassung an das Preisniveau | ||
lebt im Ausland (Drittland) | Kein Familienbonus Plus | Kein Familienbonus Plus | ||
Kind ab 18 Jahre | ||||
lebt in Österreich | 41,68 € | 54,18 € | 500 € | 620 € |
lebt im Ausland (EU/EWR/Schweiz) | Anpassung an das Preisniveau | Anpassung an das Preisniveau | ||
lebt im Ausland (Drittland) | Kein Familienbonus Plus | Kein Familienbonus Plus | ||
Kindermehrbetrag | ||||
250 € | 550 € |
Voraussetzungen
Der Familienbonus Plus ist an den Bezug österreichischer Familienbeihilfe geknüpft. Lebt das Kind im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz und steht dort die Familienleistung zu, kann in Österreich ein Antrag auf Differenzzahlung gestellt werden und die Voraussetzung für den Familienbonus Plus ist ebenfalls erfüllt.
Bekommt das volljährige Kind bereits die Familienbeihilfe auf das eigene Konto, bleibt der Familienbonus Plus beim Elternteil, wenn dieser den Unterhalt leistet.
Antrag
Der Familienbonus Plus kann mittels Formular E30 direkt in der Lohnverrechnung beantragt werden. Haben Sie das Formular bereits vorgelegt, müssen Sie nichts machen. Der erhöhte Bonus wird automatisch aufgerollt und ausbezahlt. Dazu haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis Ende September 2022 Zeit.
Alternativ kann der Familienbonus Plus auch über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung beantragt werden.
Achtung: Wer ein E30 vorgelegt hat und eine Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung erstellt, muss auch dort den Familienbonus Plus beantragen. Sonst kommt es zu einer Nachzahlung.
Aufteilung mit (Ehe)partner oder Unterhaltszahler
Ab 2022 ist nur noch die Aufteilung 50 : 50 zulässig. Die Übergangsregelung für getrennt lebende Eltern mit einer Aufteilung 90 : 10 ist nur noch bis 2021 möglich.
Welche Aufteilung am vorteilhaftesten ist, hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Tipp: Wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung über Finanz Online erstellen, sehen Sie vorab wie sich der Familienbonus auswirkt.
Kindermehrbetrag
Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen, die keine oder nur geringe Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen, erhielten bis 2021 eine Auszahlung an Negativsteuer bis zu 250 € pro Kind. Dieser Betrag wurde nun auf 550 Euro ab 2022 angehoben. Voraussetzung ist ab 2022, dass zumindest an 30 Tagen steuerpflichtige aktive Erwerbseinkünfte erzielt oder ganzjährig Kinderbetreuungsgeld oder Pflegekarenzgeld bezogen wurden.