Ab 1.1.2019 gibt es den Familienbonus Plus, der eine Entlastung bis zu 1.500 € pro Kind und Jahr bringt. Damit es bereits mit Jahresbeginn im Börserl spürbar ist, muss man einen Antrag stellen.
Höhe und Voraussetzungen
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag in Höhe von
- 125 Euro pro Monat für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr (d.s. 1.500 Euro jährlich) bzw.
- 41,68 Euro pro Monat für ein volljähriges Kind (d.s. 500 Euro jährlich)
Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und ein Wohnsitz in Österreich, EU/EWR oder Schweiz und dass ausreichend Lohnsteuer abgeführt wird.
Auszahlung mit Steuererklärung
Der Bonus wird mit dem Steuerbescheid ausbezahlt, wenn dieser in der Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) beantragt wird. Für 2019 bekommt man den Familienbonus Plus dann frühestens im Frühjahr 2020 ausbezahlt.
Auszahlung bereits laufend
Wer als Dienstnehmer nicht so lange warten möchte, kann das Formular E30 beim Dienstgeber abgeben. Dort muss man auch ankreuzen, ob der Familienbonus zur Gänze oder geteilt abgerechnet werden soll. Die Lohnsteuer wird dann bereits um den Familienbonus Plus reduziert und man bekommt eine höhere Nettoauszahlung.
Für haushaltszugehörige Kinder muss man als Nachweis die Familienbeihilfenbestätigung beilegen, die man sich über FinanzOnline ausdrucken oder beim Finanzamt anfordern kann. Für nichthaushaltszugehörige Kinder braucht man den Nachweis der Unterhaltszahlungen. Auf dem Formular finden sich dazu weitere Infos.
Tipp: Wer zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, darf nicht auf den Familienbonus Plus vergessen, sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.
Hinweis für unsere Lohnverrechnungsklienten:
Bitte leiten Sie das unterschriebene Formular E30 mit den entsprechenden Nachweisen rasch an uns weiter. Nur so können wir den Familienbonus Plus bereits mit der Jänner-Lohnverrechnung berücksichtigen.