Mit der Gründung des Finanzamts Österreich, wurden einige Finanzämter zu neuen Dienststellen zusammengefasst. Diese bekamen auch eine neue Kontonummer. Ab 1. Oktober gelten nur noch die neuen Bankverbindungen.
Zusammenlegung
Jene Dienststellen, die zusammengelegt wurden, bekamen Anfang des Jahres auch eine neue Kontonummer. Das Finanzministerium hat diese zusammengefasst:
bisheriges Finanzamt (FA) bis 31.12.2020 |
seit 1.1.2021 zusammengefasst zur Dienststelle (DST) |
neue Kontonummer seit 1.1.2021 |
FA Klagenfurt FA St. Veit Wolfsberg |
DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg | AT92 0100 0000 0556 4572 |
FA Kitzbühel Lienz FA Kufstein Schwarz |
DST Tirol Ost | AT62 0100 0000 0554 4839 |
FA Bregenz FA Feldkirch |
DST Vorarlberg | AT63 0100 0000 0557 4988 |
FA Neunkirchen Wr. Neustadt FA St. Pölten Lilienfeld |
DST Niederösterreich Mitte | AT08 0100 0000 0550 4295 |
FA Gänserndorf Mistelbach FA Hollabrunn Korneuburg Tulln |
DST Weinviertel | AT28 0100 0000 0550 4226 |
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag FA Graz Umgebung |
DST Steiermark Mitte | AT38 0100 0000 0553 4698 |
FA Wien 4/5/10 FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg |
DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg | AT31 0100 0000 0550 4075 |
Bis Ende September leitet die Bank Überweisungen an das alte Konto noch an das neue korrekte Konto weiter, ab Oktober werden diese allerdings zurückgewiesen. Dadurch können neben Bankspesen auch ein Säumniszuschlag von zwei Prozent des zu spät entrichteten Zahlungsbetrages entstehen.
Kontrollieren Sie die Kontonummer bzw. den IBAN
Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an die zuständige Dienststelle des Finanzamts Österreichs und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.
Eine Übersicht über alle korrekten Kontoverbindungen finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html