Die Pensionsversicherungsanstalt, PVA, bietet auch die Möglichkeit einer Aufbesserung der Pension an: die PVA-Höherversicherung. Sie bringt erstaunlich hohe Pensionen im Vergleich zu privaten Pensionsversicherungen. Man braucht allerdings Vertrauen in das staatliche System.
Eine Möglichkeit ist, seine zukünftige Pension durch eine freiwillige Höherversicherung in der staatlichen Pensionsversicherung aufzufetten. Von den Renditen her liegt die Höherversicherung klar über den Angeboten der Banken und Versicherungen. Allerdings fließen die Beiträge in das Umlagesystem ein, sodass man hinsichtlich Pension Vertrauen in den Staat haben muss.
Wann und wie viel man einzahlt, ist frei wählbar – maximal 9.060 Euro pro Jahr (Wert 2014). Die Zahlung in die Höherversicherung kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden. Jeder einbezahlte Euro wirkt sich direkt auf die Pension aus. Wer allerdings eine sehr niedrige Pension erwartet, für den macht die freiwillige Höherversicherung keinen Sinn, da die Pension die Ausgleichszulage verringert.
Die Beiträge zur Höherversicherung können nur im Rahmen der „Topf-Sonderausgaben“ steuerlich geltend gemacht werden. Vom Topf ist ein Viertel absetzbar. Wer bereits andere Topf-Sonderausgaben absetzt oder Besserverdiener ist, hat u.U. gar keinen Steuervorteil in der Ansparphase. Die Pensionszahlung ist zu 25 Prozent steuerpflichtig.
Ein Teil der Pension geht bei Tod auf Hinterbliebene über, aber nur dann, wenn der Partner oder die Kinder eine Hinterbliebenenpension bekommen.
Eine Auszahlung der geleisteten Beträge oder Kapitalabfindung ist nicht möglich. Das sollte man bei der Planung einer Zusatzpension mitberücksichtigen.
Tipp: Lassen Sie sich von der PVA Ihren konkreten Fall berechnen und vergleichen Sie private Pensionsvorsorgeprodukte mit gleichen Ansparbeträgen.
Infobroschüre der PVA (mit Beispielen)
Infobroschüre der SVA (mit Beispielen und Pensionstabelle)
Antragsformular PVA