Trotz Lockdowns und düsteren Aussichten: Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5 Prozent für die Gastronomie und Hotellerie läuft mit Jahresende 2021 aus. Ab 1. Jänner 2022 gelten wieder die alten Umsatzsteuersätze von 10 bzw. 20 Prozent.
Das Finanzministerium hat folgende praxisfreundliche Lösung für diese Umstellung zum Jahreswechsel gefunden (Toleranzregelung): „Aus verwaltungsökonomischen Gründen können Umsätze im Bereich der Hotellerie und Gastronomie, die in der Nacht vom 31.12.2021 auf den 1.1.2022 ausgeführt werden, einheitlich nach der Rechtslage bis 31.12.2021 oder nach der Rechtslage ab dem 1.1.2022 behandelt werden.“
Diese Lösung klingt wie eine Verhöhnung und wird aus unserer Sicht eine so schwer getroffene Branche wie die Tourismusbranche nicht über Omikron hinweg helfen.
Tipp: Vergessen Sie nicht, die Steuersätze in Ihrer Registrierkasse anzupassen!
P.S.: Dafür wurde die Umsatzsteuerfreiheit für Schutzmasken um ein halbes Jahr verlängert. Immerhin!