Die neun Gebietskrankenkassen haben Mitte April eine einheitliche Software bekommen. Für ArbeitgeberInnen ergeben sich ein paar Umstellungen:
Kontoauszüge, Beitragskontrollabrechnung
Sie erhalten nicht mehr monatlich einen Kontoauszug. Die Krankenkassen schicken nur noch bei Rückständen oder Guthaben aus.
WEBEKU-Zugang
Den Kontostand können DienstgeberInnen jederzeit über den kostenlosen WEBEKU-Zugang abrufen. Dort gibt es auch andere für UnternehmerInnen interessante Ausdrucke: z.B. Kontoauszüge für Magistrat oder für Wettbewerbe, Bestätigung aktueller Beschäftigungsstand, Übersicht über bezahlte Beiträge aus der Auftraggeberhaftung. Wer selbst die Lohnverrechnung macht, wird somit nicht um einen eigenen WEBEKU-Zugang herumkommen.
Klienten
Wenn wir für Sie die Lohnverrechnung erstellen, benötigen wir ebenfalls den WEBEKU-Zugang für Ihr Unternehmen. Dazu legen wir eine von Ihnen unterschriebene Sozialversicherungs-Vollmacht der Gebietskrankenkasse vor. Wir können dann für Ihr Unternehmen alle Abfragen durchführen und die Einbuchung der Sozialversicherungsbeiträge kontrollieren.