Das Jahr 2020 ist für alle eine besondere Herausforderung. Viele Mitarbeiter sind an ihre Leistungsgrenzen gestoßen. Mit diesen steuerfreien Geschenken können Sie Ihre Mitarbeiter heuer besonders motivieren:

Corona-Bonus – nur mehr bis Ende 2020

  • bis 3.000 Euro im Jahr 2020
  • für alle Branchen
  • Zusammenhang mit Coronakrise muss dokumentiert sein
  • muss eine zusätzliche Zahlung sein
  • auch für Homeoffice- und Kurzarbeit-Mitarbeiter möglich
  • Weitere Infos: WKO: Lohnverrechnung: Die wichtigsten Änderungen auf Grund der COVID-19-Krise

Gutscheine, Sachgeschenke

  • bis 186 Euro pro Jahr
  • kein Bargeld
  • im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (auch virtuell)
  • auch für Geburtstagsgeschenke möglich
  • auch eine Autobahnvignette und Goldmünzen möglich
  • Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien

Feiern, Betriebsausflug (z.B. virtuelle Weihnachtsfeier)

Jubiläumsgeschenk

Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge

Neu: endlich Grenzen angehoben Freie oder verbilligte Mahlzeiten

  • bis 8,00 Euro (bis 30.6.2020: 4,40 Euro) pro Arbeitstag Restaurantgutscheine
  • bis 2,00 Euro (bis 30.6.2020: 1,10 Euro) pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
  • unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (z.B. Werksküche, Kantine)
  • Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien

Zuschuss Kinderbetreuungskosten

Jobticket

Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge

  • Gruppenkriterium (siehe unten)
  • Gilt auch für COVID-19-Test (Test für Angehörige ist steuerpflichtiger Sachbezug)
  • Weitere Infos: Rz 77 ff Lohnsteuerrichtlinien

Mitarbeiterrabatte

Mitarbeiterbeteiligung

Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (z.B. Gutscheine).