International tätige Unternehmen stehen oft vor dem Problem, dass betroffene Finanzverwaltungen in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Rechtsmeinungen haben. Nun gibt es ein Verfahren – multilaterale Risikobewertung genannt –, das internationale Steuerfragen im Vorfeld klären soll.

Die Teilnahme an dem neuen Verfahren ist sowohl für die Finanzverwaltungen als auch für die Steuerpflichtigen freiwillig. Die Steuerverwaltung jenes Staates, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat, übernimmt die Leitung und koordiniert den Ablauf. Sind mehrere Konzernunternehmen betroffen, so leitet der Staat der obersten Gesellschaft das Verfahren. In Österreich ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig.

Das Verfahren soll durch die straffe zeitliche Gestaltung innerhalb von 28 bis 36 Wochen abgeschlossen sein. Es umfasst drei Phasen:

Erste Phase – Auswahlphase

vier bis acht Wochen

Dient zur Bestimmung der notwendigen Finanzverwaltungen.

Zweite Phase – Risikobewertungsphase

20 bis 36 Wochen

Finanzverwaltungen sichten und besprechen sich.

Dritte Phase – Ergebnisphase

vier bis acht Wochen

Finanzverwaltungen erstellen einen Risikobewertungsbericht und informieren das Unternehmen.

Es werden nur Fragen der Einkommen- und Körperschaftsteuer bearbeitet. Mögliche Themen sind beispielsweise:

  • Verrechnungspreise
  • Quellensteuern
  • Hybride Gestaltungen

Im Gesetz ist auch klargestellt, dass die Teilnahme an einer multilateralen Risikobewertung nicht eine spätere Wiederaufnahme oder Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung verhindert.

Ziel des Verfahrens ist es, den Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit zu bieten, obwohl das Ergebnis rechtlich nicht bindend ist. Ob dies gelingen wird, wird sich in den nächsten Jahren herausstellen.

Multilaterale Risikobewertung: § 118b Bundesabgabenordnung