Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ab 2016 hat das Finanzministerium einen Rechner online gestellt. Damit kann der pauschale Grundstückswert berechnet werden.
Bei Übertragungen im Familienkreis und bei unentgeltlichen Übertragungen wird ab 2016 der Grundstückswert herangezogen. Der Grundstückswert kann auf drei Arten wahlweise ermittelt werden: Pauschalwertmodell, Ermittlung anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels oder mittels Verkehrswert-Gutachten eines Immobiliensachverständigen.
Wer die Grunderwerbsteuer (GrESt) nach dem Pauschalwertmodell berechnen möchte, kann dies mit Hilfe des neuen Rechners des Finanzministeriums nun erleichtert tun. Dabei wurde das Berechnungsschema der Grundstückswertverordnung umgesetzt.
Leider muss man auch hier den relevanten Bodenwert pro Quadratmeter eingeben. Diesen finden Sie entweder auf dem Einheitswertbescheid (ab 2005) oder er kann über FinanzOnline angefordert werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
BMF – FAQs zu Grunderwerbsteuer
Grundstückswertverordnung – Verordnungstext