Nach monatelangem Verhandeln, kommt die Dreier-Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos nun ins Arbeiten. Das langersehnte Regierungsprogramm wurde unter dem Motto „Jetzt das Richtige tun“ veröffentlicht. Während bereits in den ersten Wochen erste Maßnahmen beschlossen werden konnten, sorgt das eine oder andere Vorhaben noch für Unklarheiten. Wir haben die Highlights aus dem Regierungsprogramm zusammengefasst.

Steuererhöhungen

Um das Budgetloch zu stopfen, sieht das Regierungsprogramm vor zahlreiche Förderungen zu streichen  und Steuern zu erhöhen.

  1. Ertragssteuern

  • Spitzensteuersatz von 55 % auf Einkommen über 1 Million Euro, Verlängerung bis 2029
  • Aussetzung des „Dritten Drittels“ im Rahmen der Inflationsanpassung (Stichwort: Abschaffung der kalten Progression)
  • Neue Widmungsabgabe soll im Rahmen der Immo-ESt Verkaufsgewinne aus Umwidmungen von Immobilien effektiver besteuern, Einführung ab 2025
  • Verschärfung der Wegzugsbesteuerung
  • Stiftungseingangssteuer, Erhöhung auf 3,5 % sowie der Zwischensteuer auf 27,5 %
  1. Lohnsteuer

  • Klimabonus, Abschaffung
  • Kilometergelder, Senkung für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent. 
  1. Verbrauchs- und Verkehrssteuern

  • Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung im Zusammenhang mit Immobilien: Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien sowie Ausweitung des Reverse Charge-Systems auf Umsatzsteuer bei Grundstücken
  • PV-Anlagen, Abschaffung des USt-Nullsteuersatzes. Ab 01.04.2025 20 % USt.
  • Grunderwerbssteuer-Reform zur effektiveren Besteuerung von großen Immobilientransaktionen, Share Deals ab 01.07.2025, z.B. Zusammenrechnung verbundener Unternehmen 
  1. Sozialversicherung und Arbeit

  • Bildungskarenz, Abschaffung mit 01.04.2025
  • KV-Beiträge in der Pension, Anhebung auf 6 % ab 01.06.2025
  • Geringfügige Beschäftigung weiterentwickeln: Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze, Einbeziehung in die KV-Pflicht
  • Geringfügiger Zuverdienst in der Arbeitslosigkeit nur eingeschränkt möglich 
  1. BAO

  • Kryptokonten, Einführung eines automatischen Informationsaustausches zur Betrugsbekämpfung
  1. Sonstige Steuern und Abgaben

  • Tabak-/Nikotinsteuer ab 2026 auch auf Alternativprodukte wie Nikotinbeutel und E-Zigaretten
  • Glücksspielabgabe, Erhöhung um 10 %, sowie der Wettgebühr auf 5 %
  • E-Autos werden ab 01.04.2025 in motorbezogene Versicherungssteuer einbezogen
  • Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 €
  • Valorisierung der Bundesgebühren soll nachgeholt werden, das bedeutet eine Erhöhung der Bundesgebühren um über 40 %

 Steuererleichterungen

Steuerzahler können sich trotz der notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf Erleichterungen freuen. Einige der geplanten Vorhaben stehen jedoch derzeit noch unter Budgetvorbehalt.

  1. Ertragssteuern

  • Basispauschalierung + VSt-Pauschale. Erhöhung der Umsatzgrenze sowie des pauschalen Betriebsausgabensatzes (%). Ab 2025: 320.000 € / 13,5 %; Ab 2026: 420.000 € / 15 %
  • Gewinnfreibetrag, Erhöhung auf 50.000 €*
  • PKW Luxustangente, Anhebung auf 55.000 € ab 2027 *
  • Freibetrag für Betriebsveräußerungen, Anhebung auf 45.000 € ab 2027
  • Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung, Berufsverbot entfällt
  1. Lohnsteuer

  • Steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 € pro Jahr ohne KV-Bindung
  • Überstundenbegünstigung ab 2027 *
  • Lohnnebenkosten, Senkung durch stufenweise Abschaffung des Dienstgeberbeitrags (aktuell 3,7 %) bis 2027 *
  • 13. und 14. Gehalt, Anhebung Freibetrag 
  1. Verbrauchs- und Verkehrssteuern

  • Förderung von Kunst und Kultur durch Senkung der Umsatzsteuer auf Kunstwerke, Tickets und Bücher
  • Frauenhygieneartikel, USt-Befreiung
  1. Sozialversicherung und Arbeit

  • Rezeptgebührenbefreiung, Senkung auf 1,5 % des Nettoeinkommens
  • „Arbeiten im Alter“: 25 % Endbesteuerung + SV-Begünstigungen für Zuverdienste in der Pension ab 2026 
  1. BAO

  • Registrierkasse: keine Belegerteilungspflicht bis 35 €, digitaler Beleg als Alternative zum gedruckten Beleg,
    Vereinfachung der Kalte-HändeRegelung
  • Wareneingangsbuch, Vereinfachung 
  1. Sonstige Steuern und Abgaben

  • Klein LKWs (N1), NoVa Befreiung ab 01.06.2025
  • Forschungsprämie wird beibehalten, Ziel Anhebung der Forschungsquote auf >4 %

 

* unter Budgetvorbehalt