Aus leider aktuellem Anlass fassen wir die geltenden steuerlichen Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene zusammen.
Steuerhilfen für Opfer
Wenn Sie vom Hochwasser betroffen sind, ist es wichtig, dass die Schäden dokumentiert werden. In vielen Gemeinden wird ein Schadensprotokoll erhoben. Wird das nicht automatisch gemacht, können Sie auch den Schaden selbst dokumentieren. Belegen Sie alle Schäden auch mit Fotos. Die Rechnungen der Ersatzbeschaffungen müssen Sie aufheben und auf Verlangen der Finanz vorlegen. Wer Dokumente nachbeschaffen muss, zahlt keine Gebühren (z.B. für Reisepass oder Gewerbeschein).
Wer als Privater einen Hochwasserschaden erleidet, kann die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden ohne Einschränkung auf bestimmte Wirtschaftsgüter absetzen. Ausgaben für Reparatur, Sanierung und Ersatzkäufe können Sie ebenfalls ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung absetzen, allerdings nicht für „Luxusgegenstände“ wie Schwimmbad oder für den Zweitwohnsitz. Auch die Miete für ein Überbrückungsquartier kann man absetzen. Wer ein Auto ersetzen muss, kann nur den Zeitwert des alten PKW in der Steuererklärung ansetzen. Kurios: Mopeds können Sie in voller Höhe absetzen, Motorräder zumeist gar nicht. Eine Sach- oder Geldspende durch den Arbeitgeber ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
UnternehmerInnen können die Kosten für die Behebung des Hochwasserschadens als Betriebsausgabe absetzen. Katastrophengeschädigte können außerdem um einen Monat länger – nämlich bis 31.10. – die Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen beantragen.
Steuerhilfen für Spender
Private können Geldspenden für die Katastrophenhilfe absetzen, wenn sie an eine Organisation auf der Spendenliste, an eine freiwillige Feuerwehr oder einen Landesfeuerwehrverband spenden. Die aktuelle Hochwasserhilfe des ORF „Österreich hilft Österreich“ erfolgt in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und ist absetzbar. Wichtig: Damit die Spende korrekt ans Finanzamt gemeldet werden kann, geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen laut Meldezettel und Ihr Geburtsdatum mit an. Sie können maximal 10 Prozent Ihrer Einkünfte des aktuellen Jahres als Spenden absetzen.
Unternehmen können Geld- und Sachspenden – auch an Arbeitnehmer – unbegrenzt absetzen, wenn sie der Werbung dienen. Tipp: Information auf der Homepage genügt. Ohne die Zusatzbedingung „Werbewirksamkeit“ können UnternehmerInnen an die gleichen Organisationen wie Private Geld spenden. Hier gilt eine Grenze von 10 Prozent des Gewinns des aktuellen Jahres vor Gewinnfreibetrag.
Tipp: Eine gute Übersicht über die steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen sowie die Antwort auf viele Detailfragen finden Sie in der Information des Finanzministeriums.