Im Nationalrat wurde die 10.000-Euro-GmbH beschlossen. Ab 1. Juli 2013 brauchen GmbHs nur noch ein Stammkapital von 10.000 Euro. Damit sinkt auch die Mindest-Körperschaftsteuer.

Wir haben bereits über den Gesetzesentwurf berichtet – nun wird es Ernst. Die GmbH light mit einem Mindeststammkapital von 10.000 Euro ist beschlossen. Ob sich damit der erhoffte Gründerboom einstellt, werden wir gespannt beobachten.

Mindest-Körperschaftsteuer

Auch die Mindest-Körperschaftsteuer reduziert sich für die GmbH light auf 500 Euro pro Jahr – bisher waren es 1.750 Euro. Im Gesetzesentwurf war die neue Mindest-KÖSt allerdings erst ab 2014 vorgesehen. Jetzt darf man sich schon ab Juli über die niedrigere Mindeststeuer freuen. Die Mindest-KÖSt ist für alle GmbHs mit Verlust oder Gewinn bis 2.000 Euro relevant – also auch für GmbHs mit einem Stammkapital über 10.000 Euro.

Bei bereits bestehenden GmbHs werden allerdings die laufenden Vorauszahlungen 2013 nicht mehr an die neue Mindest-KÖSt angepasst. Eine zu hohe Vorauszahlung wird somit erst mit der Veranlagung zurückbezahlt.

Kapitalherabsetzung

So manchen GmbH-Gesellschafter lockt nun eine Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung der Stammeinlage. Aus Gläubigerschutzgründen verlangt das GmbH-Gesetz bei einer ordentlichen Kapitalherabsetzung die notarielle Beurkundung, die Ankündigung im Firmenbuch und eine Sperrfrist von drei Monaten, in der die Gläubiger die Bezahlung der Forderung oder zusätzliche Sicherheiten verlangen können. Die Rückzahlung ist (vorerst) steuerfrei. Sie senkt aber die Anschaffungskosten der Beteiligung, die Steuer von 25 Prozent fällt dann beim Verkauf der Anteile an.

Einfacher ist die vereinfachte Kapitalherabsetzung, bei der keine Auszahlung an die Gesellschafter erfolgt. Sie dient zur Abdeckung von Verlusten.

Gründungskosten

Die Notariatsgebühren für eine 10.000-Euro-GmbH sinken auf rund 700 Euro netto. Billiger geht es nur, wenn man einen bereits fertigen Vertrag mit den Mindestangaben vom Notar beglaubigen lässt. Allerdings fehlt bei dem Mini-Package die rechtliche Beratung, die aber aus unserer Sicht bei einer Unternehmensgründung sinnvoll ist.

Erfreulich: Die Veröffentlichung in der Wiener Zeitung entfällt. Dadurch spart man sich rund 150 Euro an Gebühren.