Arbeitgeber müssen seit heuer ihre teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter informieren, wenn im Betrieb Arbeitsplätze mit höherem Arbeitszeitausmaß frei werden und diese ausgeschrieben werden.
Die Information muss leicht zugänglich sein – also entweder in Papierform oder elektronisch aushängen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe bis zu 436 Euro im Falle einer Anzeige.
Möglichkeiten des Aushangs: Schwarzes Brett, Intranet, Newsletter, Email…