Der Arbeitgeber muss bis Ende Februar die Jahreslohnzettel L16 für 2015 der Dienstnehmer übermitteln. Bis sie allerdings in FinanzOnline angezeigt werden, kann es länger dauern.
Wer am 1. März seine Arbeitnehmerveranlagung durchführen möchte, wird oft enttäuscht. Weil die Jahreslohnzettel vom Vorjahr noch nicht vorhanden sind, kann man zwar die Werte wie Werbungskosten oder Sonderausgaben erfassen, aber eine Vorberechnung ist nicht möglich.
Das liegt daran, dass der Arbeitgeber den Lohnzettel an die Sozialversicherung schickt. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger sammelt alle Lohnzettel und übermittelt sie an das Finanzamt. Das kann sogar bis Ende März dauern.