Derzeit befindet sich ein Gesetzesentwurf zum Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) und zum Investitionsprämiengesetz (InvPrG) in Begutachtung. Wir geben einen kurzen Überblick über geplante Maßnahmen.
Entwurf des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020
Die geplante Senkung des Eingangssteuersatzes in der Einkommensteuer von derzeit 25 auf 20 Prozent wirkt sich bei allen Steuerpflichtigen mit 350 Euro aus. Besonders interessant und mit weit höherer Auswirkung könnte der Verlustrücktrag des Verlustes 2020 in die Jahre 2019 und 2018 werden.
Diese Maßnahmen sind geplant:
- degressive AfA bis zu 30 Prozent im Anschaffungsjahr
- Senken des Eingangssteuersatzes auf 20 Prozent rückwirkend ab 1.1.2020
- Verlängern des Höchststeuersatz von 55 Prozent bis zum Jahr 2025
- Anheben des SV-Bonus (SV-Rückerstattung für Niedrigverdiener) auf 400 Euro
- Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne aus der Land- und Forstwirtschaft
- Verlängern der Anwendung des Pendlerpauschales auch bei COVID-Kurzarbeit, Telearbeit oder Dienstverhinderung bis Ende 2020
- Verlustrücktrag für Verluste aus 2020 bis 5 Mio. Euro auf 2019 und 2018
- Anheben der Buchführungsgrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 700.000 Euro Jahresumsatz und Entfall der Einheitswertgrenze
- COVID-Verhaltensmaßregeln für die Durchführung von Amtshandlungen und Ermächtigung zu elektronisch durchgeführten Verhandlungen bis Ende 2020
- Automatische Verlängerung der COVID-Abgabenstundungen bis 15. Jänner 2021, dies gilt nicht für Landes- und Gemeindeabgaben
- COVID-Schutzmaßnahmen für Amtshandlungen im Finanzstrafverfahren
- Erhöhen der Flugabgabe für Kurz- und Mittelstreckenflüge ab 1. Sept 2020
Entwurf des Investitionsprämiengesetzes
Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 sollen mit einer COVID-19 Investitionsprämie von 7 bzw. 14 Prozent gefördert werden. Die 14-Prozent-Prämie betrifft Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science.
Die Gesetzgebung bleibt abzuwarten.