Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Geschäftswelt rasant, doch wie wird diese in der Unternehmensbilanz dargestellt? Bei der Bilanzierung von KI-Software gibt es klare Regeln, die Unternehmen beachten müssen.
Was ist KI?
Unter Künstlicher Intelligenz versteht man Systeme, die aus vorab eingespielten Daten lernen, logische Schlussfolgerungen ziehen und Aufgaben übernehmen, für die bisher menschliches Denken erforderlich war. Beispiele aus dem Alltag sind Sprachassistenten wie Alexa und Technologien wie selbstfahrende Autos. In Unternehmen wird KI insbesondere beim Analysieren großer Datenmengen oder beim Automatisieren von Abläufen wie der Buchhaltung genutzt. Mithilfe der KI kann die Effizienz verbessert und Kosten reduziert werden. Die aufbereiteten Daten können dabei helfen, bessere Entscheidungen zu treffen.
KI in der Bilanz
Ein spannendes Thema ist die Frage, wie KI-Anwendungen in der Unternehmensbilanz behandelt werden. Darf KI als Vermögensgegenstand in der Bilanz aktiviert werden? Die Antwort hängt unter anderem davon ab, wie die KI ins Unternehmen gekommen ist:
- Gekaufte KI-Software: Wird die KI-Software von einem Dritten zugekauft, ist diese als immaterieller Vermögensgegenstand in der Bilanz zu aktivieren.
- Weiterentwicklung durch das Unternehmen: Wird die KI nach Anschaffung im Unternehmen selbst weiterentwickelt, kann dies je nach Umfang auch Konsequenzen für die Bilanzierung haben. Bei geringfügigen Adaptierungen, liegt weiterhin eine aktivierungsfähige Anschaffung vor. Wird die Software jedoch durch umfangreiche Weiterentwicklung in ihrer Wesensart und Funktion verändert, verbleiben die Anschaffungs- und Herstellungskosten im Aufwand.
- Selbst geschaffene KI-Software: Eigenentwickelte KI kann nur dann im Umlaufvermögen der Bilanz aktiviert werden, wenn sie als individuell auf einen Kunden zugeschnittenes Produkt entwickelt wurde. Für selbst erstelle KI-Software, bei der das Verwertungsrecht hingegen dauerhaft im Unternehmen bleibt, besteht ein Aktivierungsverbot. Die Herstellungskosten müssen als Aufwand angesetzt werden.
Selbständiger Vermögensgegenstand?
Nicht immer handelt es sich bei KI um einen selbstständigen Vermögensgegenstand. Häufig ist eine KI-Software Bestandteil eines materiellen Vermögensgegenstands (z.B. Smartphone mit Sprachassistent oder selbstfahrendes Auto). Falls eine Abgrenzung möglich ist, müssen KI-Software und materieller Gegenstand getrennt gebucht werden. Ist eine solche Trennung nicht eindeutig möglich, muss je nach Überwiegen gemeinsam als materieller bzw. immaterieller Vermögensgegenstand bilanziert werden.
Fazit
KI kann in die Bilanz aufgenommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gekaufte Software wird meist aktiviert, bei selbst entwickelter KI hängt es davon ab, ob diese langfristig im Unternehmen bleibt (Aktivierungsverbot) oder es sich um ein für den Kunden maßgeschneidertes Produkt handelt (Aktivierungspflicht).