Ab 2024 werden Kirchenbeiträge bis zu 600 Euro steuerlich anerkannt.
Beiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sind absetzbar – und zwar bis zum Höchstbetrag von 400 Euro bis 2023 und 600 Euro ab 2024. Für die Erfassung in der Steuererklärung müssen Sie nichts tun, denn die Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt.
Tipp: In FinanzOnline finden Sie unter Abfragen > Datenübermittlungen die Höhe des gemeldeten Kirchenbeitrages.