Kleinunternehmer dürfen sich freuen. Mit 1.1.2020 steigt die Grenze in der Umsatzsteuer von 30.000 auf 35.000 Euro.

Wer ist Kleinunternehmer?

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland sein Unternehmen betreibt und dessen Umsätze im Kalenderjahr nicht mehr als 30.000 Euro – ab 2020 35.000 Euro – übersteigt. Obwohl das Umsatzsteuergesetz nur von Unternehmern spricht, sind natürlich auch Unternehmerinnen gemeint.

Nettogrenze

Die Umsatzgrenze ist ein Nettobetrag. Das bedeutet, dass man die Umsatzsteuer (USt) fiktiv noch hinzurechnen darf. Wer z.B. zu Wohnzwecken vermietet, darf ab 2020 38.500 Euro (35.000 + 10 Prozent fiktive USt) an Miete kassieren um nicht in die USt-Pflicht zu gelangen. Bei einer Tätigkeit, die in den Normalsteuersatz fiele, darf man sogar 42.000 Euro (35.000 + 20 Prozent fiktive USt) ohne USt umsetzen. Achtung: Es werden alle unternehmerischen Tätigkeiten für die Grenze zusammengezählt.

Hilfsgeschäfte und unecht befreite Umsätze zählen nicht

Hilfsgeschäfte einschließlich der Geschäftsveräußerung werden nicht in die Umsatzgrenze einbezogen. Auch viele unecht befreite Umsätze zählen nicht dazu. Das sind beispielsweise die Umsätze der Blinden, der Privatschulen, Privatlehrer, Bausparkassen- und Versicherungsvertreter, gemeinnützige Sportvereine, Pflege- und Tageseltern, Krankenanstalten, aus der Tätigkeit im Rahmen von Heilbehandlungen (z.B. als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Hebamme, Heilmasseur), Zahntechniker.

15 Prozent Toleranzgrenze

Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um maximal 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren ist nicht schädlich. Abweichend davon, kann die ab 1. Jänner 2020 geltende “neue” Toleranzgrenze auch dann einmal in Anspruch genommen werden, wenn die alte Toleranzregelung innerhalb der vorangegangenen vier Jahre bereits einmal ausgenutzt wurde. (analog Rz 997 UStR)

Verzicht auf Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer können auf die Steuerbefreiung verzichten. Das macht z.B. dann Sinn, wenn man Unternehmenskunden hat. Allerdings ist man fünf Jahre an den Verzicht gebunden. Wir beraten Sie gerne, welche Variante für Sie vorteilhaft ist.

Kleinunternehmer-Pauschalierung in der Einkommensteuer

Ab 2020 gibt es auch die Möglichkeit einer neuen Betriebsausgabenpauschalierung für Kleinunternehmer. Dienstleistungsunternehmen können 20 Prozent vom Umsatz als Betriebsausgabenpauschale absetzen, alle anderen Branchen sogar 45 Prozent. Über die Details werden wir in einem unserer nächsten Newsartikel berichten.