Ab 1. Juli ist Kroatien das 28. Mitglied der Europäischen Union.
Grenzkontrollen
Reisende dürfen sich kürzere Wartezeiten an den Grenzen erhoffen, da gegenüber Italien, Slowenien und Ungarn die Grenzkontrollen für EU-Bürger gelockert werden. Aber erst mit dem Schengen-Beitritt – geplant in rund zwei Jahren – entfallen die Grenzkontrollen zu den Schengen-Nachbarn.
Freier Warenverkehr
Durch den EU-Beitritt fallen die Zölle gegenüber den anderen EU-Staaten und es gelten die Binnenmarkregeln in der Umsatzsteuer. Es kommen daher ein paar Änderungen im Rechnungswesen auf Sie zu:
Lieferungen an kroatische Unternehmen sind keine Ausfuhrlieferungen mehr, sondern steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Auf die Rechnung müssen nun die UID-Nummer des kroatischen Kunden und der Hinweis auf die Steuerfreiheit. Das gilt auch für Dienstleistungen mit Übergang der Steuerschuld (Reverse-Charge). Die Lieferungen und Leistungen sind in die ZM aufzunehmen.
Auch in der Buchhaltung sind die Leistungen auf EU-Konten zu verbuchen, damit sie unter der richtigen UVA-Kennzahl ausgewiesen werden.
Tipp: Erfragen Sie rechtzeitig die UID-Nummern ihrer kroatischen Geschäftspartner und überprüfen Sie vor allem zu Beginn die UID-Nummern (Stufe 2 über FinanzOnline).
Ab Juli fallen auch die Lieferungen von und nach Kroatien in die Grenze für die Intrastat-Meldung. Die Grenze beträgt seit 2013 550.000 Euro an innergemeinschaftlichen Warenlieferungen.
Niederlassungsfreiheit
Kroatische Staatsbürger können sich ab dem Beitritt in der EU niederlassen. Anstelle eines Aufenthaltstitels braucht man ab Juli nur noch eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger.
Zugang zum Arbeitsmarkt
Wie schon bei der letzten EU-Erweiterung hat Österreich eine langsame Öffnung des Arbeitsmarktes ausgehandelt. Es gilt das Modell „2+3+2“, das eine Einschränkung auf bis zu sieben Jahre erlaubt. Konkret bedeutet das, dass für die ersten zwei Jahre unverändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz weiterhin gilt. Danach kann verlängert werden.
Dienstleistungsfreiheit
Auch bei der Entsendung von Mitarbeitern eines kroatischen Unternehmens nach Österreich gibt es Übergangsfristen – allerdings nur in folgenden sensiblen Branchen: Bau- und Baunebengewerbe, Reinigung, Hauskrankenpflege, Sozialdienste, gärtnerische Leistungen, Natursteinbearbeitung sowie Herstellung von Metallkonstruktionen. Hier brauchen entsendete Mitarbeiter zumindest noch zwei Jahre eine Entsendebewilligung.
Für Selbstständige, die alleine arbeiten, gelten diese Einschränkungen nicht. Sie können sofort nach dem Beitritt grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen. Allerdings muss der Selbstständige bereits im Heimatland (abhängig vom Handwerk zwischen drei bis sechs Jahren) bereits tätig gewesen sein.
Informationen
Broschüre der Wirtschaftskammer: Übergangsfristen beim EU-Beitritt Kroatiens