Um einen Effekt zur höheren Nutzung von Immobilien zu erreichen, wurde in den letzten Jahren in mehreren Bundesländern eine Leerstandsabgabe eingeführt. Ob der gewünschte Lenkungseffekt damit erreicht wird, ist fraglich und umstritten.

In Österreich gibt es derzeit vier Bundesländer, die von Eigentümern Abgaben für leerstehende Wohnungen einheben, oft in Kombination mit einer Abgabe für Zweit- oder Freizeitwohnsitze.

In der Steiermark hat man bereits mit Oktober 2022 damit begonnen, Tirol und Salzburg sind mit 01.01.2023 gefolgt und seit 01.01.2024 zahlt man die Abgaben auch in Vorarlberg. Nun soll die Leerstandsabgabe in der Steiermark lt. neuem Landesregierungsabkommen wieder abgeschafft werden. Der bürokratische Aufwand rechtfertige weder die geringen Einnahmen noch wäre der Lenkungseffekt, dass mehr Wohnungen auf den Markt (zur Miete oder zum Kauf) kommen, eingetreten.

Eingefordert wird die Abgabe von den Gemeinden. Diese wiederum beziehen Ihre Informationen aus den Wohnsitzmeldungen des Melderegisters.

Die Höhe ist je nach Wohnungsgröße und Bundesland sehr unterschiedlich. Beispiel: in der Steiermark sind je m² Nutzfläche € 10 und max. € 1.000 pro Kalenderjahr für eine 100 m² Wohnung zu bezahlen

Es gibt zahlreiche Ausnahmen – auch diese sind je nach Bundesland höchst unterschiedlich – wie beispielsweise für Wohneinheiten, die aus altersbedingen Gründen nicht mehr als Hauptwohnsitz verwendet werden können, nicht gebrauchstaugliche Gebäude etc.

Steuerrechtliche Behandlung

Die Leerstandsabgabe kann die Einkommensteuer im Zuge der Vermietung & Verpachtung als Werbungskosten reduzieren, wenn leerstehende Wohnungen später vermietet werden. Eventuell kann die Leerstandsabgabe sogar vor der allerersten Vermietung als Vorwerbungskosten abgesetzt werden, wenn die Vermietungsabsicht bereits nachgewiesen werden kann. Dies ist der Fall, wenn zB bereits Inserate geschalten wurden oder ein Makler beauftragt war.

Ob die Leerstandsabgabe in weiteren Bundesländern eingeführt oder eher wieder abgeschafft wird, bleibt abzuwarten – wir halten Sie auf dem Laufenden!